Klasse | Beschreibung | Vorrausetzungen |
C1
| Leichte LKW mit über 3,5 t und bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. | Fahrerlaubnis Klasse B, Mindestalter 18 Jahre |
C1E
| Lastzüge bestehen aus Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht aus LKW und Anhänger 12 t. | Fahrerlaubnis Klasse C1, Mindestalter 18 Jahre (Beginn der Ausbildung bereits ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag möglich) |
C
| LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. | Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B; Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung hier 18 Jahre) |
CE
| Lastzüge, Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge | Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C, Mindestalter 21 Jahre (Ausnahme bei Berufskraftfahrerausbildung hier 18 Jahre) |
Sattelzug / Gliederzug / Starrdeichselanhänger - Sie haben die Wahl!
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